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1. Begriffsbestimmung

1.1. Rhein Main GPS ist der Aufbau und die Struktur der Dienstleistung, die es ermöglicht über das Internet mit einem Computer, Positionsdaten von Objekten zu visualisieren, die mit Rhein Main GPS-Tracker ausgestattet sind.

1.2. Objekte sind Fahrzeuge und andere bewegliche Sachen, die mit dem Rhein Main GPS-Tracker ausgestattet sind. Die Ausstattung mit einem Rhein Main GPS- Tracker ist für die Funktion des Dienstes Rhein Main GPS zwingend notwendig.

1.3. Rhein Main GPS-Tracker sind technische Geräte, mit denen automatisch nach einem eingestellten Ablauf oder per manueller Abfrage Positionsdaten über das GSM-Mobilfunknetz an die Rhein Main GPS- Zentrale gesendet werden.

1.4. Die Rhein Main GPS-Zentrale ist eine technische Plattform, die die Kommunikation mit Rhein Main GPS- Tracker gewährleistet, übermittelte Daten sammelt, speichert und zur Anzeige für den Kunden über das Internet aufbereitet. Über die bereitgestellte Internetseite kann der Kunde die Kommunikation mit den Rhein Main GPS-Tracker über Befehle steuern, die durch die Rhein Main GPS-Zentrale als Daten an das GSM-Mobilfunknetz übergeben und von diesem an die Rhein Main GPS-Tracker übertragen werden.

 1.5. Positionsdaten werden von den Rhein Main GPS-Tracker per Satellitenortung gewonnen. Die Genauigkeit dieser Daten ist vom GPS-System (Global Positioning System) selbst und von den Umgebungsbedingungen des Rhein Main GPS-Tracker abhängig. Eine exakte Positionsdatenübermittlung kann daher nicht garantiert werden. Die Kommunikation zwischen Rhein Main GPS-Tracker und der Rhein Main GPS-Zentrale erfolgt über ein GSM-Mobilfunknetz. Ausreichende Qualität und Verfügbarkeit der Funkversorgung am Standort des Rhein Main GPS-Tracker und die daraus resultierende sofortige, fehlerfreie Datenübertragung können nicht garantiert werden.

2. Leistungsumfang.

2.1. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung von Rhein Main GPS zwischen dem Kunden und der Rhein Main GPS, Walther Rathenau Strasse 28, D – 65428 Rüsselsheim als Betreiber des Dienstes Rhein Main GPS (im folgenden als „Rhein Main GPS” bezeichnet).

2.2. Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Nutzungsvertrages unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und nach Annahme durch Rhein Main GPS, die spätestens durch Freischaltung des Dienstes für den Kunden erfolgt, zustande.

 2.3. Sämtliche Nebenabreden und sonstigen Vereinbarungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit zwingend der Schriftform.

3. Leistungserbringung, Gewährleistung, Haftung.

3.1. Rhein Main GPS erbringt im Rahmen des Vertrages den in der
"Leistungsbeschreibung" beschriebenen Leistungsumfang.

3.2. Rhein Main GPS haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes. Insbesondere haftet Rhein Main GPS nicht dafür, dass Daten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz
übergeben werden können, sowie an das Netz übergebene Daten an die Rhein Main GPS-Zentrale ausgeliefert werden können.

3.3. Rhein Main GPS haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem.
Insbesondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernommen.

3.4. Rhein Main GPS haftet nicht dafür, dass das GSM-Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung in der Zukunft die unter „Leistungsbeschreibung” genannten Funktionen unterstützen.
Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, auf den Rhein Main GPS keinen Einfluss hat und der Rhein Main GPS von seiner Leistungspflicht befreit.

3.5. Rhein Main GPS haftet nicht für die erfolgreiche Anzeige der von der Rhein Main GPS-Zentrale übermittelten Daten. Insbesondere werden dem Kunden kein bestimmtes Format, kein bestimmter Inhalt und keine bestimmte Geschwindigkeit der Anzeige der abgefragten Daten bei der Nutzung des Rhein Main GPS-Portals durch den Kunden zugesichert.

 3.6. Rhein Main GPS haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung von Rhein Main GPS entstehen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Rhein Main GPS. Soweit es sich um einen Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne des §14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen) ausgeschlossen. In diesem Fall gilt auch der Verlust oder die Beschädigung von Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter die möglichen Haftungsansprüche. Etwaige Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall durch die Höhe der an Rhein Main GPS zu zahlenden Entgelte begrenzt.

4. Systemzugang.

4.1. Für den Zugang zu Rhein Main GPS nutzt der Kunde einen beliebigen Internet-Zugang und eine geeignete Browser-Software.

4.2. Zu Vertragsbeginn wird vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich benannt. Dieser erhält für die Objekte des Kunden vertrauliche Zugangsdaten wie Nutzername und Passwort mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten sind nur dem Ansprechpartner bekannt. Insbesondere das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.

4.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern durch Erstellung weiterer Zugangsdaten die Nutzung des Rhein Main GPS-Portals zu ermöglichen.
Die Vergabe weiterer Administrationsrechte ist möglich und erfolgt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.

4.4. Alle vom Kunden berechtigten Nutzer stellen durch sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten sicher, dass unberechtigte Dritte keinerlei Kenntnis dieser Daten erlangen können.

4.5. Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden bzw. die von ihm berechtigten Nutzer zum Zugang und Nutzung von Rhein Main GPS, insbesondere, abhängig von den verliehenen Rechten, zur Abfrage und Anzeige empfangener Daten, zur persönlichen Konfiguration des Rhein Main GPS- Portals, zum Versand von Textnachrichten und Konfigurationsdaten sowie zur Einrichtung und Verwaltung weiterer Nutzer.

4.6. Wird durch unsachgemässen Umgang mit den Zugangsdaten des Kunden durch den Kunden unberechtigten Dritten der Zugang zu Rhein Main GPS ermöglicht und werden durch den unberechtigten, missbräuchlichen Zugang Kosten verursacht, haftet der Kunde für sämtliche innerhalb Rhein Main GPS entstehenden Kosten.

 4.7. Stellt der Kunde nicht autorisierten, missbräuchlichen Zugang zu Rhein Main GPS unter Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, wird er Rhein Main GPS hierüber unverzüglich informieren. Rhein Main GPS wird nach Eingang der Mitteilung des Kunden schnellstmöglich den Zugang zum Rhein Main GPS-Portal mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. Rhein Main GPS ist berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5. Hardware, Datenkommunikation

5.1. Das Rhein Main GPS-Tracker wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages mit einer SIM-Karte ausgestattet, die die Kommunikation im GSM-Mobilfunknetz ermöglicht. Wird dem Kunden die Datenkommunikation von Rhein Main GPS bereitgestellt, verbleibt diese SIM-Karte im Eigentum von Rhein Main GPS. Die Entnahme dieser SIM-Karte bzw. deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke ist dem Kunden während der Vertragslaufzeit untersagt.

5.2. Stellt der Kunde Missbrauch oder den Verlust der Rhein Main GPS-Datenkarte fest, ist er verpflichtet, den Missbrauch oder Verlust unverzüglich bei Rhein Main GPS zur Anzeige zu bringen, damit Rhein Main GPS weiteren Missbrauch bzw. unberechtigte Nutzung mit geeigneten Mitteln unterbinden kann. Rhein Main GPS ist berechtigt, den damit verbundenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Alle bis zum Zeitpunkt der Anzeige entstandenen Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Kunden, alle nach Meldungseingang entstehenden Kommunikationskosten trägt Rhein Main GPS.

 5.3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Hardware Eigentum von Rhein Main GPS.

6. Entgelte, Zahlung.

Vertrags- und Zahlungsbedingungen

6.1. Rhein Main GPS berechnet dem Kunden die für die Nutzung des Dienstes Rhein Main GPS gemäss der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste vereinbarten Entgelte jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats.

6.2. Ein Tarifwechsel ist jederzeit zum Monatsende möglich. Die Aufwendungen werden dem Kunden laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.

6.3. Ein Datentransfer gilt als getätigt, wenn der Datensatz durch eine Rhein Main GPS-Komponente an das GSM-Mobilfunknetz übergeben wurde. Der Inhalt des Datensatzes ist hierbei unerheblich.

6.4. Änderungen der Nutzungstarife bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese werden durch Rhein Main GPS dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten frühestens ab dem 1. des Folgemonats. Sofern sich Entgelte erhöhen, steht dem betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum letzten Tag des Folgemonats mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu. Der Folgemonat wird in diesem Fall zu den bisherigen Preise abgerechnet.

6.5. Die Kosten für den für den Zugang zu Rhein Main GPS verwendeten Internetzugang seitens des Kunden sowie die Kosten für die verwendete Browser-Software ist nicht Bestandteil dieses Vertrages zur Nutzung von Rhein Main GPS.

6.6. Einwendungen gegen die von Rhein Main GPS gestellten Abrechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechungsdatum bei Rhein Main GPS erhoben werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

6.7. Rhein Main GPS behält sich das Recht vor, sämtliche zwischengespeicherten Daten aus der Datenkommunikation im GSM-Funknetz nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu löschen.

6.8. Rhein Main GPS behält sich vor, den Rhein Main GPS-Zugang des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit seinem Nutzungsentgelt komplett oder teilweise länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist oder die Lastschrift für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückbelastet wird. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperrung abgefallenen Gebühren sowie der vollen Grundgebühr für den Monat, in dem die Sperrung erfolgt. Die Kosten für Sperrung und Entsperrung werden dem Kunden laut der gültigen Preisliste belastet.

 6.9. Nutzungsentgelte gelten als gezahlt, wenn Rhein Main GPS über den kompletten Betrag uneingeschränkt verfügen kann. Die Zahlung mit Abzug von nicht vereinbarten Skonti gilt nur als Teilzahlung.

7. Datenschutz,

7.1. Rhein Main GPS darf kunden- und personenbezogene Daten über Inanspruchnahme von Dienstleitungen erheben, verarbeiten und auswerten, soweit dies erforderlich ist, dem Kunden die Inanspruchnahme von Rhein Main GPS zu ermöglichen oder um die Nutzung von Rhein Main GPS abzurechnen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass Rhein Main GPS nur zur Durchführung der Dienstleistungen notwendige, benötigte Daten Kooperationspartnern für die Abwicklung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Hierzu zählen insbesondere verbundene Unternehmen und Dienstleister für Datenkommunikation und IT-Support.

7.2. Rhein Main GPS stellt sicher, dass sämtliche kundenbezogenen Daten vor dem unberechtigten Zugriff oder Einblick durch Dritte geschützt werden. Sämtliche Mitarbeiter und Kooperationspartner sind durch Geheimhaltungsvereinbarungen verpflichtet, keinerlei kundenbezogene Daten an Dritte zu kommunizieren.

 7.3. Der Kunde erklärt gegenüber Rhein Main GPS, dass ihm alle für die Nutzung des Dienstes Rhein Main GPS erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter bzw. aller der mit Rhein Main GPS-Tracker ausgestatteten uns auf Rhein Main GPS aufgeschalteten Personen zur Weitergabe der personenbezogenen Daten, insbesondere der lokationsbezogenen Daten vorliegen und er ausdrücklich Rhein Main GPS zur Erbringung der Rhein Main GPS-Dienstleistungen unter Verwendung und Speicherung dieser Daten sowie zur Weitergabe der Daten an zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Kooperationspartner von Rhein Main GPS autorisiert.

8. Vertragslaufzeit, Kündigung

8.1. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, solange nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.

8.2. Rhein Main GPS ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus besonderem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Beantragung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Einleitung eines aussergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens über das Vermögen des Kunden, die missbräuchliche Nutzung des Rhein Main GPS-Services sowie der Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen.

 8.3. Im Falle der vorzeitigen Kündigung werden die noch ausstehenden, vereinbarten Nutzungsentgelte in einer Summe berechnet und sofort fällig gestellt.

9. Sonstiges

9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Rhein Main GPS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, wo der Kunde die bereitgestellten Daten abruft bzw. wo sich die Rhein Main GPS-Tracker des Kunden, für die Daten abgerufen werden, befinden. Als Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich möglich, Rüsselsheim vereinbart.

9.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab deren Übermittlung an den Kunden, bei Unternehmen im Sinne des §14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Durchführung bzw. Ergänzung.

 9.3. Sollten einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. des abgeschlossenen Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.